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§ 20 a. Anfechtung von Kostenentscheidungen by Jansen, Paul (editor);Schuckmann, Hans-Joachim von (editor);Sonnenfeld, Susanne (editor) is a scholarly article available to read on EtoBox.
What is § 20 a. Anfechtung von Kostenentscheidungen about?
handelt; gegen die Ablehnung eines auf Grund vermuteter Vollmacht gestellten Antrags steht die Beschwerde nur dem vertretenen Beteiligten, nicht dem Notar im eigenen Namen zu 402 ). Im eigenen Namen ist der Notair nur beschwerdeberechtigt, wenn seine eigenen Rechte beeinträchtigt werden, insbesondere in seine Amtsbefugnisse eingegriffen wird. Dem Notar steht daher ein Beschwerderecht zu, wenn das Amtsgericht es ablehnt, ein Testament in amtliche Verwahrung zu nehmen 403 ), ebenso gegen die Anordnung der Ablieferung ( § 2259 BGB) des Testaments 404 ). Da aber mit der Ablieferung die amtliche Befassung des Notars mit der Sache beendet ist, kann er nicht aus eigenem Recht Beschwerde einlegen gegen die Anordnung der Eröffnung, die Ablehnung der Versendung oder der Vorzeigung zur Einsichtnahme des von ihm abgelieferten Testaments 405 ) oder gegen die Ablehnung der Wiederaushändigung der Urkunde zur Nadiholung seiner Unterschrift 406 ). Mangels eigener Rechtsbeeinträchtigung hat der Notar auch kein Beschwerderecht gegen die Versagung der Bestätigung einer von ihm kraft Uberweisung des Gerichts ( § 86 Rdn. 13) vermittelten Erbauseinandersetzung 407 ). Gegen die Anweisung des Landgerichts,
- Author
- Jansen, Paul (editor);Schuckmann, Hans-Joachim von (editor);Sonnenfeld, Susanne (editor)
- Publisher
- De Gruyter
- Published
- 1969
- Language
- DE