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BGH v. 8. 11. 2005 – ZR 90/05, Anspruch auf Erteilung von Kontoauszügen wird nicht mit Hauptforderung mitgepfändet by Martin Löhnig is a Social Sciences article available to read on EtoBox.
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einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann. Urt. des BGH v. 8. 11. 2005 -XI ZR 90/05\*. Der Kl. nimmt nach einer Pfändung von Girokonten die beklagte Sparkasse als Drittschuldnerin auf Auskunft und Zahlung in Anspruch. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kl. betreibt wegen einer titulierten Geldforderung in Höhe von 2.031,81 5 nebst Zinsen und Vollstreckungskosten die Zwangsvollstreckung gegen die Streitverkündete S. O. (im Folgenden: Schuldnerin), die bei der Bekl. zwei Girokonten unterhält. Das AG R. hat am 28. 3. 2003 einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss erlassen, der die angeblichen, im Einzelnen näher bezeichneten Forderungen der Schuldnerin aus ihrer Geschäftsverbindung zu der Bekl. erfasst. In Ziffer 10 dieses Beschlusses heißt es: »Die Pfändung des Hauptanspruchs erstreckt sich auch auf die Nebenrechte wie den Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung aus dem Bankverhältnis, insbesondere die Angabe des Kontostandes bei Zustellung des Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses, die Angabe der auf dem Konto erfolgten Gutschriften mit Bezeichnung der Leistung, des Betrages und des Datums, die Angabe der einz
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It is typically read by researchers, students, and practitioners in Social Sciences.
- Author
- Martin Löhnig
- Publisher
- Walter de Gruyter GmbH
- Published
- 2007
- Language
- DE
- Field
- Social Sciences